1. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
  2. Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind nur für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volles Honorar – gemäß u.a. Sätzen – wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen.
  3. Bereits bekannte Angebote/Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht. Vorkenntnis-Quelle und -Datum sind mitzuteilen.
  4. Honorarpflicht gemäß u.a. Sätzen besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäft. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, z.B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustande kommt, oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Honorarpflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.
  5. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die Vertragsangelegenheit (Vertragsabschluss). Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.
  6. Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf, und -Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
  7. Mitarbeiter unseres Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, insbesondere zu Provisionsverhandlungen und Inkasso nicht ermächtigt.
  8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.
  10. Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgs-Honoraren, die vom Mieter/Käufer/Pächter/Nutzer/Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
10.1 Wohnraumvermietung: das 2,0-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter  = 2,0 Monatsmieten
10.2 Gewerbliche Vermietung: (Miet-, Pacht-, Leasingverträge u.ä. von Büros, Hallen u.ä.m.) vom Nutzer
10.2.1 bei Vertragslaufzeiten bis zu 10 Jahren von der Nettomiete oder Pacht = 3,5 Monatsmieten
10.2.2 bei 10 Jahren überschreitender Vertragsdauer = 4,0 Monatsmieten
10.2.3 bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrecht unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer –
je Recht
= 0,5 Monatsmieten
10.2.4 bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer10.2.5 bei Abstandszahlung, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, Baukostenzuschuss oder sonstigen Einmalzahlungen etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision = 5 %
(Miet-, Pacht-, Leasingverträge u.ä. von Läden und Ausstellungsflächen) vom Nutzer
10.2.6 bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht
= 3,0 Monatsmieten
10.2.7 bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren von der Nettomiete = 4,0 Monatsmieten
10.2.8 bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer
– je Recht
= 0,5 Monatsmieten
10.2.9 bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monats- miete der Vertragsdauer10.2.10 bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungs- gegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision = 5%
10.3 Verkauf von Grundbesitz: (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlage etc.) vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen
vom Käufer
= 5%
Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5% auf den gesamten zu zahlenden  Erbbauzins vom Berechtigten = 2%
Je Options-, An- und Vorkaufsrecht: vom Verkehrswert, zu zahlen vom Berechtigten = 2%
Bei Zwangsversteigerung: aus den Gesamtaufwendungen einschließlich bestehender  Rechte vom Ersteigerer = 5%
10.4 Geschäfts und Unternehmensverkäufe:
An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know How, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme vom Käufer
= 5%
10.5 Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehensnehmer oder Auftragnehmer auf die Vertragssumme = 3%